Erstberatung
Die Erstberatung rechnen wir nach § 34 RVG ab. Für Verbraucher ist die Gebühr auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Anwaltliche Vergütung ist gesetzlich geregelt und lässt sich vorab planen. Hier finden Sie die Grundlagen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsvereinbarung und Stundensätze.
Die Erstberatung rechnen wir nach § 34 RVG ab. Für Verbraucher ist die Gebühr auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Höhe können wir vorab berechnen; die Gebühren werden häufig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Für Sanierungs- und Restrukturierungsmandate vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen schriftlich nach § 3a RVG. Sie erhalten monatliche Leistungsnachweise mit Tätigkeit, Zeit und Bearbeiter.
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht; Prozesskostenhilfe beantragen wir mit der Klage.

Die Stundensätze richten sich nach Erfahrung und Qualifikation und liegen im für Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf üblichen Rahmen. Wir nennen sie Ihnen vor der Mandatierung schriftlich.
Die Kosten des Sanierungsberaters werden aus der Insolvenzmasse getragen und sind in der Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO auszuweisen.
Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei die Kosten beider Seiten und des Gerichts (§ 91 ZPO). Wir schätzen das Kostenrisiko vor jeder Klage und besprechen es mit Ihnen.
Nur in den engen Grenzen des § 4a RVG, etwa wenn Sie ohne Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. Wir prüfen das im Einzelfall.
Im Erstgespräch nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Ihren Fall.