Kosten und Vergütung

Anwaltliche Vergütung ist gesetzlich geregelt und lässt sich vorab planen. Hier finden Sie die Grundlagen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsvereinbarung und Stundensätze.

  • Vergütung nach RVG
  • Vereinbarung nach § 3a RVG
Vergütungsmodelle

Vier Wege, die Kosten zu regeln

Erstberatung

Die Erstberatung rechnen wir nach § 34 RVG ab. Für Verbraucher ist die Gebühr auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Gesetzliche Gebühren

In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Höhe können wir vorab berechnen; die Gebühren werden häufig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Vergütungsvereinbarung

Für Sanierungs- und Restrukturierungsmandate vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen schriftlich nach § 3a RVG. Sie erhalten monatliche Leistungsnachweise mit Tätigkeit, Zeit und Bearbeiter.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim Amtsgericht; Prozesskostenhilfe beantragen wir mit der Klage.

Transparenz

Kosten ohne Überraschungen

Unklare Abrechnung

  • Stundensätze werden erst auf der Rechnung sichtbar
  • Keine Leistungsnachweise
  • Kostenrisiko eines Prozesses bleibt unbeziffert
  • Rechtsschutz wird nicht geprüft

  • Vergütungsvereinbarung vor Mandatsbeginn, schriftlich
  • Monatliche Leistungsnachweise mit Zeit und Tätigkeit
  • Kostenrisiko vor jeder Klage beziffert
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung inklusive
Fragen

Fragen zu Kosten

Vergütung

Die Stundensätze richten sich nach Erfahrung und Qualifikation und liegen im für Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf üblichen Rahmen. Wir nennen sie Ihnen vor der Mandatierung schriftlich.

Die Kosten des Sanierungsberaters werden aus der Insolvenzmasse getragen und sind in der Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO auszuweisen.

Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei die Kosten beider Seiten und des Gerichts (§ 91 ZPO). Wir schätzen das Kostenrisiko vor jeder Klage und besprechen es mit Ihnen.

Nur in den engen Grenzen des § 4a RVG, etwa wenn Sie ohne Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. Wir prüfen das im Einzelfall.

Ihre Frage ist nicht dabei?Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir antworten am selben Werktag.
Kontakt aufnehmen

Kosten klären, bevor Sie entscheiden.

Im Erstgespräch nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Ihren Fall.

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