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Die Erstberatung rechnen wir nach § 34 RVG ab; für Verbraucher ist die Gebühr auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Die Kosten teilen wir vor dem Gespräch mit.
Häufig ja, etwa bei Anfechtungsstreitigkeiten oder Haftungsverfahren. Insolvenzantrags- und Sanierungsberatung sind meist nicht versichert. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.
In dringenden Fällen, etwa bei drohender Antragspflicht, innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie an, wir schätzen die Dringlichkeit im ersten Telefonat ein.
