Leistungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht

Zehn Leistungsbereiche, ein Ziel: Handlungsfähigkeit in der Krise. Für Unternehmen, Gläubiger, Privatpersonen und Investoren.

Insolvenzverwaltung

Bestellung als Insolvenzverwalter und Sachwalter an den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen.

Restrukturierung und Sanierung

Außergerichtliche Sanierung und Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG.

Eigenverwaltung und Schutzschirm

Sanierung in Eigenregie unter Aufsicht eines Sachwalters.

Beratung von Gläubigern

Forderungsanmeldung, Gläubigerausschuss, Aus- und Absonderungsrechte.

Insolvenzanfechtung

Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO.

Geschäftsführerhaftung

Insolvenzantragspflicht, Zahlungsverbote und persönliche Haftung von Organen.

Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenz, außergerichtliche Einigung und Neustart in drei Jahren.

Distressed M&A

Kauf und Verkauf von Unternehmen aus der Krise oder der Insolvenz.

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Insolvenzgeld, Interessenausgleich, Sozialplan und Transfergesellschaft.

Gesellschaftsrecht und Krisenberatung

Gesellschafterkonflikte, Kapitalmaßnahmen und Umstrukturierungen in der Krise.

Mandanten

Beratung nach Mandantentyp

Für Unternehmen und ihre Geschäftsführung: Wir prüfen die Insolvenzreife, entwickeln Sanierungsoptionen und führen Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsverfahren. Ziel ist der Erhalt des Betriebs und die Begrenzung der persönlichen Haftung der Organe.

Insolvenzverwaltung

Unsere Partner werden regelmäßig als Insolvenzverwalter, vorläufige Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Ziel ist der Erhalt des Unternehmens, wo er wirtschaftlich möglich ist, und die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

Leistungen

  • Vorläufige Insolvenzverwaltung und Sicherung der Masse
  • Betriebsfortführung im eröffneten Verfahren
  • Übertragende Sanierung und Investorenprozess
  • Insolvenzplan und Verfahrensabschluss
  • Verwertung und Verteilung

Ihre Vorteile

  • Fortführungsquote deutlich über dem Bundesdurchschnitt
  • Eigene Verwalterbüros mit erfahrenen Kaufleuten
  • Transparente Berichterstattung an Gericht und Gläubigerausschuss

Typischer Ablauf

  1. Antrag und Bestellung durch das Insolvenzgericht
  2. Sicherung des Vermögens, Insolvenzgeldvorfinanzierung
  3. Fortführungsentscheidung und Investorensuche
  4. Berichtstermin, Prüfungstermin, Verwertung
  5. Schlussverteilung und Aufhebung

Restrukturierung und Sanierung

Wir begleiten Unternehmen in der Krise vor dem Insolvenzverfahren: von der Sanierungsprüfung nach IDW S 6 über Verhandlungen mit Banken und Lieferanten bis zum Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.

Leistungen

  • Krisenanalyse und Sanierungskonzept
  • Restrukturierungsplan und Planabstimmung nach StaRUG
  • Verhandlungen mit Finanzierern, Vermietern, Lieferanten
  • Stabilisierungsanordnung beim Restrukturierungsgericht
  • Begleitung des Restrukturierungsbeauftragten

Ihre Vorteile

  • Sanierung ohne Insolvenzverfahren und ohne Publizität
  • Bindung dissentierender Gläubiger über den Plan
  • Frühzeitiger Beginn sichert mehr Handlungsoptionen

Typischer Ablauf

  1. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
  2. Erarbeitung des Restrukturierungskonzepts
  3. Anzeige beim Restrukturierungsgericht
  4. Planabstimmung und gerichtliche Bestätigung
  5. Umsetzung und Monitoring

Eigenverwaltung und Schutzschirm

In der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung das Steuer. Wir bereiten den Antrag vor, erstellen die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO und stellen den Generalbevollmächtigten oder Sanierungsgeschäftsführer, der das Verfahren im Unternehmen führt.

Leistungen

  • Prüfung der Zugangsvoraussetzungen nach § 270a InsO
  • Eigenverwaltungsplanung und Finanzplan
  • Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
  • Sanierungsgeschäftsführung und Generalvollmacht
  • Insolvenzplan zur Entschuldung

Ihre Vorteile

  • Geschäftsführung bleibt handlungsfähig
  • Kunden- und Lieferantenbeziehungen bleiben stabil
  • Sanierung meist innerhalb von sechs bis neun Monaten

Typischer Ablauf

  1. Eigenverwaltungsantrag mit Planung
  2. Vorläufige Eigenverwaltung, Insolvenzgeld
  3. Erarbeitung des Insolvenzplans
  4. Abstimmung im Erörterungs- und Abstimmungstermin
  5. Planbestätigung und Aufhebung des Verfahrens

Beratung von Gläubigern

Gläubiger haben in der Insolvenz ihres Vertragspartners mehr Rechte, als viele annehmen. Wir sichern Eigentumsvorbehalte, melden Forderungen an, vertreten in Gläubigerausschüssen und prüfen die Haftung von Geschäftsführern.

Leistungen

  • Forderungsanmeldung und Tabellenprüfung
  • Aus- und Absonderungsrechte, Eigentumsvorbehalt
  • Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss
  • Vertretung im Prüfungstermin und bei Feststellungsklagen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Organe

Ihre Vorteile

  • Fristen werden sicher eingehalten
  • Einflussnahme auf Verwalterwahl und Verfahrensablauf
  • Realistische Einschätzung der Quote

Typischer Ablauf

  1. Prüfung der Verfahrensunterlagen
  2. Sicherung von Sicherheiten
  3. Anmeldung zur Insolvenztabelle
  4. Begleitung der Termine
  5. Auszahlung und Nachverfolgung

Insolvenzanfechtung

Rückforderungen von Insolvenzverwaltern treffen Unternehmen oft Jahre nach der Zahlung. Wir prüfen die Voraussetzungen der §§ 130 bis 135 InsO, verhandeln Vergleiche und führen die Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten.

Leistungen

  • Prüfung von Anfechtungsschreiben
  • Verteidigung gegen Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO
  • Bargeschäftseinwand und Sanierungsprivileg
  • Vergleichsverhandlungen
  • Prozessführung in allen Instanzen

Ihre Vorteile

  • Spezialisierung auf beide Seiten des Anfechtungsrechts
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick
  • Kostenrisiko vorab transparent

Typischer Ablauf

  1. Analyse des Anfechtungsschreibens
  2. Sachverhaltsaufklärung mit dem Mandanten
  3. Stellungnahme an den Verwalter
  4. Vergleich oder Klageerwiderung
  5. Verfahrensführung

Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführer haften persönlich, wenn Insolvenzanträge zu spät gestellt oder nach Insolvenzreife Zahlungen geleistet werden. Wir beraten präventiv, verteidigen gegen Ansprüche nach § 15b InsO und vertreten in Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Leistungen

  • Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Beratung zur Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO
  • Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 15b InsO
  • Verteidigung bei Insolvenzverschleppung
  • D&O-Deckung und Regress

Ihre Vorteile

  • Klare Handlungsempfehlung in der Krise
  • Dokumentation, die vor Gericht standhält
  • Zusammenarbeit mit Strafverteidigern und Steuerberatern

Typischer Ablauf

  1. Liquiditätsstatus und Überschuldungsprüfung
  2. Handlungsempfehlung und Dokumentation
  3. Antragstellung oder Sanierung
  4. Verteidigung bei Inanspruchnahme
  5. Vergleich oder Urteil

Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung

Seit der Reform 2020 endet die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Wir prüfen zunächst die außergerichtliche Einigung, stellen den Antrag und begleiten Sie durch das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Leistungen

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch nach § 305 InsO
  • Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Beratung zu Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
  • Regelinsolvenz für ehemals Selbstständige

Ihre Vorteile

  • Schuldenfrei nach drei Jahren
  • Schutz vor Vollstreckung ab Verfahrenseröffnung
  • Beratungshilfe möglich

Typischer Ablauf

  1. Erstgespräch und Schuldenübersicht
  2. Außergerichtlicher Einigungsversuch
  3. Antrag beim Insolvenzgericht
  4. Verfahren und Wohlverhaltensphase
  5. Restschuldbefreiung

Distressed M&A

Der Erwerb aus der Insolvenz bietet Investoren Chancen: Verbindlichkeiten bleiben zurück, Verträge lassen sich neu ordnen. Wir strukturieren Asset Deals, führen Investorenprozesse und verhandeln mit Insolvenzverwaltern und Gläubigerausschüssen.

Leistungen

  • Investorenprozess und Bieterverfahren
  • Asset Deal aus der Insolvenz
  • Due Diligence unter Zeitdruck
  • Übertragende Sanierung
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB

Ihre Vorteile

  • Erfahrung aus beiden Rollen: Verwalter und Erwerberberater
  • Belastbare Zeitpläne für Signing und Closing
  • Netzwerk zu Finanzierern und Investoren

Typischer Ablauf

  1. Zielprüfung und Absichtserklärung
  2. Datenraum und Due Diligence
  3. Angebot und Verhandlung
  4. Zustimmung Gläubigerausschuss
  5. Closing und Integration

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Personalmaßnahmen entscheiden häufig über den Erfolg einer Sanierung. Wir verhandeln Interessenausgleich und Sozialplan nach § 123 InsO, organisieren die Insolvenzgeldvorfinanzierung und begleiten Betriebsübergänge.

Leistungen

  • Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO
  • Sozialplan und Transfergesellschaft
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Betriebsübergang in der Insolvenz

Ihre Vorteile

  • Verkürzte Kündigungsfristen nach § 113 InsO rechtssicher genutzt
  • Zusammenarbeit mit Betriebsräten auf Augenhöhe
  • Reduzierung von Sozialplanvolumen im gesetzlichen Rahmen

Typischer Ablauf

  1. Personalanalyse
  2. Verhandlung mit Betriebsrat
  3. Interessenausgleich und Sozialplan
  4. Umsetzung der Maßnahmen
  5. Begleitung der Verfahren

Gesellschaftsrecht und Krisenberatung

Krisen haben oft gesellschaftsrechtliche Ursachen. Wir beraten zu Kapitalerhöhungen, Debt-Equity-Swaps, Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und lösen Konflikte zwischen Gesellschaftern, bevor sie das Unternehmen gefährden.

Leistungen

  • Kapitalmaßnahmen und Rangrücktritt
  • Gesellschafterdarlehen und Nachrang
  • Gesellschafterstreit und Abfindung
  • Umwandlung und Verschmelzung
  • Haftung von Gesellschaftern

Ihre Vorteile

  • Insolvenzrechtliche Folgen jeder Maßnahme werden mitgedacht
  • Verhandlungsstarke Vertretung
  • Enge Abstimmung mit Steuerberatern

Typischer Ablauf

  1. Bestandsaufnahme
  2. Konzept mit Handlungsalternativen
  3. Beschlussfassung und Verträge
  4. Registeranmeldung
  5. Nachbetreuung

Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

Wir prüfen alle Optionen: außergerichtlich, StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelverfahren.

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Fragen

Fragen zu unseren Leistungen

Insolvenzantrag und Krise

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Die Frist darf nur ausgeschöpft werden, wenn in dieser Zeit ernsthafte Sanierungsbemühungen stattfinden.

Sie sind nach § 15b InsO grundsätzlich verboten. Der Geschäftsführer haftet persönlich, es sei denn, die Zahlung war mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar, etwa zur Aufrechterhaltung des Betriebs während laufender Sanierungsbemühungen.

Ja, bis zur Eröffnung des Verfahrens. Nach Eröffnung ist eine Rücknahme nicht mehr möglich; dann kommt eine Einstellung nach §§ 212, 213 InsO in Betracht.

Sanierung und Eigenverwaltung

Das StaRUG-Verfahren findet außerhalb der Insolvenz statt und setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus; es kann Arbeitnehmerforderungen nicht einbeziehen. Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren mit Insolvenzgeld und verkürzten Kündigungsfristen, in dem die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters die Leitung behält.

Von der Antragstellung bis zur Aufhebung meist sechs bis neun Monate. Die Dauer hängt von der Komplexität des Insolvenzplans und der Zahl der Gläubiger ab.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und werden vorab in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt. In der Eigenverwaltung werden sie aus der Masse getragen und müssen in der Planung nach § 270a InsO ausgewiesen werden.

Gläubiger

Schriftlich beim Insolvenzverwalter unter Angabe von Grund und Betrag der Forderung mit Belegen (§ 174 InsO). Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss; verspätete Anmeldungen sind möglich, verursachen aber zusätzliche Kosten.

Der Verwalter fordert Zahlungen zurück, die der Schuldner vor dem Insolvenzantrag geleistet hat. Ob der Anspruch besteht, hängt von den Voraussetzungen der §§ 130 bis 135 InsO ab. Zahlen Sie nicht, bevor die Forderung geprüft wurde.

Ja. Der einfache Eigentumsvorbehalt berechtigt zur Aussonderung nach § 47 InsO, der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt zur Absonderung nach §§ 50, 51 InsO. Der Verwalter kann aber die Erfüllung des Vertrags wählen.

Privatinsolvenz

Für alle seit dem 01.10.2020 beantragten Verfahren drei Jahre ab Eröffnung. Danach wird die Restschuldbefreiung erteilt, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, rückständiger Unterhalt, Geldstrafen und Steuerschulden aus Steuerstraftaten, sofern sie als solche angemeldet wurden (§ 302 InsO).

Ja, beides ist ausdrücklich erwünscht. Sie behalten den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens; ein Pfändungsschutzkonto sichert den Grundfreibetrag.

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